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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19 OVG   

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https://dejure.org/2020,43806
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19 OVG (https://dejure.org/2020,43806)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.10.2020 - 1 LB 339/19 OVG (https://dejure.org/2020,43806)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 1 LB 339/19 OVG (https://dejure.org/2020,43806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 130a VwGO, § 130 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Straßenausbaubeiträge; Zurückverweisung an das VG im Berufungsverfahren im Beschlussweg; geheilter formeller Fehler - Bekanntmachungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 07.05.2020 - 1 A 661/20

    Nachträgliche Einbeziehung des Widerspruchsbescheids bei Untätigkeitsklage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    VGH Kassel, Beschl. v. 07.05.2020 - 1 A 661/20 -, juris.

    Das nach dem Wortlaut des § 130a Satz 1 VwGO für die Sachentscheidung Geltung beanspruchende Beschlussverfahren ist in analoger Anwendung der Vorschrift auch zulässig, wenn das Oberverwaltungsgericht einstimmig die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO für gegeben erachtet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 7. Mai 2020 - 1 A 661/20 -, juris Rn. 27; OVG Schleswig, Beschl. v. 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 -, juris Rn. 21; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 130a Rn. 44).

  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81

    Fehlende Entscheidung "in der Sache selbst" durch das VG; Zurückverweisung durch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    BVerwG, Beschl v. 27.11.1981 - 8 B 188.81 -, juris 1998,.

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn es eine materiell-rechtliche Vorfrage unzutreffend beurteilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. November 1981 - 8 B 188.81 -, juris Rn. 2) oder aus anderen Gründen "die Weichen falsch gestellt" hat und deshalb nicht zu dem eigentlichen Gegenstand des Streites vorgedrungen ist (OVG Münster, Beschl. v. 7. August 1998 - 11 B 1555/98 -, juris Rn. 30; vgl. hierzu die Fallbeispiele bei Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 130 Rn. 12f; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 10/2015, § 130 Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2010 - 4 LC 318/08

    Zurückverweisung einer Sache an das Verwaltungsgericht bei Heilung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.122019 - 4 LC 318/08 -, juris.

    Darüber hinaus werden auch die Fälle erfasst, in denen der angefochtene Verwaltungsakt allein aus formellen Gründen, etwa wegen eines Fehlers der Behörde im Verwaltungsverfahren aufgehoben worden ist und in denen zum Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung der Verfahrensfehler (noch) bestanden hat, dieser jedoch später geheilt worden und nunmehr eine Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts wegen dieses Verfahrensfehlers nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 4 LC 318/08 -, juris Rn. 14 für den Fall, dass die Heilung mit ex nunc Wirkung eintritt; auch OVG Münster, Entscheidung v. 28. Juni 1956 - I A 1534/54 -, juris, zu dem Fall, dass die Klage ohne weitere sachliche Prüfung aus einem nicht prozessrechtlichen Grund abgewiesen worden ist, der durch eine Gesetzesänderung hinfällig geworden ist).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 11 B 1555/98

    Nachbarschutz; Verlust des Abwehrrechts; Zuwarten; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    OVG Münster, Beschl v. 07.08.1988 - 11 B 1555/98 -, juris.

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn es eine materiell-rechtliche Vorfrage unzutreffend beurteilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. November 1981 - 8 B 188.81 -, juris Rn. 2) oder aus anderen Gründen "die Weichen falsch gestellt" hat und deshalb nicht zu dem eigentlichen Gegenstand des Streites vorgedrungen ist (OVG Münster, Beschl. v. 7. August 1998 - 11 B 1555/98 -, juris Rn. 30; vgl. hierzu die Fallbeispiele bei Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 130 Rn. 12f; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 10/2015, § 130 Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 2 LB 17/19

    Klageart bei Anspruch eines Lehrers auf Ausgleich für geleistete

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    OVG Schleswig, Beschl. .v. 23.01.2020 - 2 LB 17/19 -, juris.

    Das nach dem Wortlaut des § 130a Satz 1 VwGO für die Sachentscheidung Geltung beanspruchende Beschlussverfahren ist in analoger Anwendung der Vorschrift auch zulässig, wenn das Oberverwaltungsgericht einstimmig die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO für gegeben erachtet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 7. Mai 2020 - 1 A 661/20 -, juris Rn. 27; OVG Schleswig, Beschl. v. 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 -, juris Rn. 21; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 130a Rn. 44).

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    Denn dann kann ein schutzwürdiges Vertrauen, von der mit einer solchen Regelung im Bereich von kommunalen Steuern verbundenen Belastung verschont zu bleiben, gerade wegen des schon verdeutlichten Regelungswillens des Normgebers nicht entstehen (BVerfG, Beschl. v. 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris Rn. 19ff. m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 17. April 1973 - VII C 23.72 -, juris).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist aber nicht verletzt, soweit der Betroffene schon in dem Zeitpunkt, in dem die rückwirkende Regelung in Kraft tritt, nicht mit dem Fortbestand der alten Regelung rechnen konnte bzw. im Gegenteil sogar mit der entsprechenden später rückwirkend in Kraft gesetzten Regelung rechnen musste (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. November 1975 - IV C 45.74 -, juris Rn. 22 m.w.N.; Beschl. v. 22. November 1996 - 8 B 221.96 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 189/01

    Ausbaubeitrag; Nachschieben einer rechtswirksamen Satzung; Sanierungsgebiet;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    Das "Nachschieben" einer rechtswirksamen Satzung als Rechtsgrundlage für einen angefochtenen Abgabenbescheid in das Verwaltungsstreitverfahren ist auch noch in der Berufungsinstanz zulässig (OVG Greifswald, Urt. v. 20. Juni 2004 - 1 L 189/01 -, juris Rn. 77 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 189.81

    Anforderungen an eine Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    So ist beispielsweise von einer "falschen Weichenstellung" auszugehen, wenn das Verwaltungsgericht in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides zu Unrecht von der (teilweisen) Unwirksamkeit der maßgeblichen Beitragssatzung ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. November 1981 - 8 B 189/81 -, juris Rn. 2; OVG Weimar, Beschl. v. 17. Dezember 1998 - 4 EO 1214/98 -, juris Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98

    Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19
    Besteht im Zeitpunkt der Vorteilslage keine oder keine gültige Satzung, ist die Maßnahme beitragsfrei, es sei denn, der Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme wird nachträglich in den zeitlichen Geltungsbereich einer später erlassenen Satzung einbezogen, die sich in zulässiger Weise rückwirkende Kraft beimisst (OVG Greifswald, Urt. v. 9. Juni 1999 - 1 L 307/98 -, juris Rn. 27ff.).
  • OVG Thüringen, 17.12.1998 - 4 EO 1214/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zurückverweisung;

  • BVerwG, 22.11.1996 - 8 B 221.96
  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 23.72

    Heranziehung zu einer Getränkesteuer - Rückwirkende Korrektur einer wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1956 - I A 1534/54
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 177/21

    Zuerkennung subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes

    OVG, Beschluss vom 18. März 2021 - 12 LB 148/20 -, RdL 2021, 216, juris, Rn. 80; Seibert, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 130a Rn. 44; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 130 Rn. 10; für eine analoge Anwendung des § 130a Satz 1 VwGO auf diesen Fall OVG NRW, Beschluss vom 17. September 2020 - 12 A 3006/19 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 1 LB 339/19 OVG -, juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 A 661/20 -, DVBl. 2020, 1148, juris, Rn. 27; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 -, juris, Rn. 21; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 130a Rn. 2 (Stand Feb. 2021); Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 130a Rn. 12.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2022 - 3 K 232/15

    Baurechtliche Normenkontrolle-erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Verkürzung

    Eine Neubekanntmachung dieser Satzung im Städtischen Anzeiger ist durch die Antragsgegnerin nicht erfolgt, obwohl das Impressum dieses amtlichen Bekanntmachungsblatts nunmehr geändert und zumindest die vom Verwaltungsgericht Schwerin insoweit beanstandete Straßenbaubeitragssatzung der Antragsgegnerin neu beschlossen und öffentlich bekanntgemacht wurde (OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 1 LB 339/19 OVG -, juris Rn. 18 f., das auch festgestellt hat, dass der im Impressum geänderte Städtische Anzeiger den Anforderungen der Vorschriften des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 KV-DVO vom 9. Mai 2012 genügt).".
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 3 K 193/17

    Wirksamkeit der Bekanntmachung eines Bebauungsplans im amtlichen

    Eine Neubekanntmachung dieser Satzung im Städtischen Anzeiger ist durch die Antragsgegnerin nicht erfolgt, obwohl das Impressum dieses amtlichen Bekanntmachungsblatts nunmehr geändert und zumindest die vom Verwaltungsgericht Schwerin insoweit beanstandete Straßenbaubeitragssatzung der Antragsgegnerin neu beschlossen und öffentlich bekanntgemacht wurde (OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 1 LB 339/19 OVG -, juris Rn. 18 f., das auch festgestellt hat, dass der im Impressum geänderte Städtische Anzeiger den Anforderungen der Vorschriften des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 KV-DVO vom 9. Mai 2012 genügt).
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